Wie weiter nach dem Schulabschluss
(I) Wie weiter nach der allgemein bildenden Schule?
In der Zeit der Europäischen Union kommt auf Sie eine neue Qualität an Mobilität zu.
Hierfür sind Sie durch das Erlernen von Fremdsprachen und der Geschichte der Mitgliedsländer sicher gut gerüstet.
Es ist aber auch notwendig, dass Sie sich nach Ihrer Schulausbildung stetig weiter informieren und neues,
aktuelles Wissen aneignen. Für Ihr lebenslanges Lernen stehen Ihnen in Thüringen Einrichtungen der
berufsbildenden Schulen, Universitäten und Hochschulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenqualifizierung zur Verfügung.
1. höhere Schulabschlüsse
Mit der Erlangung des Haupt- oder Realschulabschlusses bzw. der Fachhochschul- oder der Hochschulreife treten Sie in die berufliche Ausbildung ein.
So können Sie eine berufliche Ausbildung z.B. im dualen System ergreifen, aber auch mit den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen ein Studium beginnen.
Mit einem Schulabschluss der Regelschule bzw. der Gesamtschule können Sie verschiedene Schulformen der berufsbildenden Schule besuchen. Diese bauen aufeinander auf bzw. ergänzen sich. So ist es durchaus möglich, mit dem Hauptschulabschluss das Abitur zu erlangen. Einige Möglichkeiten zeigt die nachfolgende Grafik.
Thüringer Übersicht über Schulformen der berufsbildenden Schule mit Ergänzung durch die besondere 10. Klasse
1.1 Wege nach dem Hauptschulabschluss zum Realschulabschluss
Der Erwerb des Realschulabschlusses ist für Schüler mit Hauptschulabschluss in einer besonderen 10. Klasse an der Regelschule möglich. Darüber hinaus kann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Anschluss in der Berufsfachschule und Berufsschule bei Erfüllung bestimmter Kriterien erworben werden.
1.2 Wege nach dem Realschulabschluss zum Abitur
Mit vorhandenem Regelschulabschluss können Sie am Beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife (Abitur) innerhalb einer Regelzeit von 3 Jahren erlangen. Darüber hinaus bietet Ihnen die berufsbildende Schule die Möglichkeit, in einer 4?jährigen Ausbildung das Abitur zusammen mit einer beruflichen Qualifikation zu erzielen. Diese werden in Thüringen als doppeltqualifizierende Bildungsgänge bezeichnet.
Haben Sie das 19. Lebensjahr vollendete und schon eine Berufsausbildung abgeschlossen, können am Kolleg die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen. Kollegs gibt es in Thüringen in Weimar (Thüringenkolleg) und in Ilmenau (Ilmenaukolleg). An diese ist auch jeweils ein Internat angegliedert.
1.3 Lebensbegleitendes Lernen
Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Seniorenvorlesung, externe Schulabschlüsse
Ein weiterer wesentlicher Baustein zu Förderung des lebensbegleitendem Lernens ist die Erwachsenenbildung.
Die Erwachsenenbildung dient der Verwirklichung des Rechts jedes Bürgers auf Bildung. Sie ist ein eigenständiger Teil des gesamten Bildungswesens und steht allen offen. Die Erwachsenenbildung in Thüringen soll durch ein anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot die Bereitschaft des Einzelnen zu lebensbegleitendem Lernen fördern. Sie soll zur Chancengleichheit beitragen, Bildungsdefizite abbauen, die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen und zu selbständigem, eigenverantwortlichem Handeln im persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben befähigen. Sie dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung.
Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen der Volkshochschulen, der Heimvolkshochschulen und weiteren anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können sich den staatlichen Prüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen und Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung unterziehen (Externenprüfungen).
Darüber hinaus bieten die Universitäten und Fachhochschulen Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenbildung an.
2. Ausbildung an der berufsbildenden Schule
An den Besuch der Regelschule, aber auch an das Gymnasium, schließt sich im allgemeinen die Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (duales System) an.
Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, müssen Sie sich bei Ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb bewerben. Da sich vielleicht mehrere Bewerber für den Ausbildungsplatz bewerben, sucht sich der Arbeitgeber den am besten geeigneten aus. Nicht immer bekommen Sie eine Lehrstelle schon nach der ersten Bewerbung. Bedenken Sie, dass bei einer Bewerbung und einem Bewerbungsgespräch neben einem guten Zeugnis auch das Allgemeinwissen, das Auftreten und das allgemeine Erscheinungsbild eine Rolle spielen.
Lassen Sie sich im Berufsinformationszentrum beraten, welche weiteren Möglichkeiten Sie haben, um einen Beruf erlernen zu können.
Ergänzend zum dualen Ausbildungssystem wird an den berufsbildenden Schulen die Möglichkeit angeboten, eine beruflichen Qualifikation im Vollzeitunterricht zu erlangen.
Bei einer Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule können Ihnen über das Arbeitsamt die Bewerbungskosten erstattet werden.
Für den Fall, das für Sie eine ärztliche Berufstauglichkeitsuntersuchung erforderlich ist, sollten Sie sich diese durch die Kommune bescheinigen lassen und anschließend den Arzt aufsuchen. Bei Vorlage der Bescheinigung und der ärztlichen Bestätigung könne Ihnen auch diese Kosten als Bewerbungskosten erstattet werden. Bedingung ist, dass Sie noch nicht volljährig sind.
3. Studium
3.1 Bewerbung
Nach der Erlangung der allgemeine Hochschulreife (Abitur) müssen Sie sich Gedanken über Ihr Studienfach machen. Hierzu ist in Thüringer der "Hochschulführer" sehr hilfreich. Dieser wurde Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. Nach der Auswahl der Studienrichtung müssen Sie sich an der Hochschule bewerben. Für besondere Fächer senden Sie Ihre Unterlagen (Stichtag beachten) an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund. Bewerbungen um Studienplätze bei der ZVS sind ab dem Sommersemester 2005 auch komplett online möglich.
Für den Fall, dass eine Bewerbung über die ZVS nicht notwendig ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Wunschhochschule über das Verfahren der Einschreibung. Bedenken Sie, dass die Hochschulen einen eigenen Numerus Clausus (NC) einführen können.
3.2 Einschreibung
Bekommen Sie die schriftliche Zusage, sich an der Hochschule einschreiben lassen zu können, erhalten Sie neben dem Einschreibtermin sicher auch den Hinweis über den Umfang der Einschreibgebühren. Diese können z.B. bereits Gebühren zur Nutzung der Nahverkehrsmittel für das Semester enthalten. Erkundigen Sie sich vor Ort, welche Modalitäten notwendig sind um die Gebühren erstattet zu bekommen, wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen können. Da Sie zum Einschreibtermin Zeit mitbringen sollten, können Sie auch gleich die "Schwarzen Bretter" studieren. Vielleicht finden Sie Informationen über einen Wohnheimplatz des Studentenwerks oder andere interessante Angebote.
Hilfe bietet Ihnen auch das Servicebüro des Studierendenrates (Stura) der Hochschule.