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Wie weiter nach dem Schulabschluss

(III) Wegweiser in die Eigenverantwortung

 

6. Wohnraum

Vor Ihnen steht die Entscheidung, ob Sie bei einer wohnortfernen Ausbildung bzw. einem Studium einen Internatsplatz oder eine eigene Wohnung beziehen.
Die Wohnungssuche über das Internet oder die Lokalzeitungen vor Ort ist eine erste Herausforderung. Kommunaler Wohnraum wird auch über Wohnungsverwaltungseinrichtungen angeboten. Hier können Sie sich in den Geschäftsstellen erkundigen. Gefällt Ihnen die Wohnung nach der Besichtigung stehen Sie vor der Entscheidung "Haupt- oder Nebenwohnung?". Beides hat Vor- und Nachteile. Am Hauptwohnsitz können Sie wählen gehen. Bei einer Nebenwohnung können Nebenwohnsitzsteuern erhoben werden.
Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrags Zeit. Beraten Sie sich mit Ihren Eltern. Bei Minderjährigen müssen Ihre Eltern diesen Vertrag ohnehin unterschreiben. Vielfältige Hinweise zum Vertragsinhalt und zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter erhalten Sie im Internet und beim Mieterbund. Hilfreich können auch die angebotenen Mustermietverträge sein.
In die Mietnebenkosten sind meistens die Entgelte der Energieversorger (Strom, Gas, Öl) nicht eingeschlossen. Erkundigen Sie sich nach örtlichen Anbietern für den elektrischen Strom und vergleichen Sie die Preise mit den überregionalen Anbietern. In einigen Städten wird zum Beispiel ein attraktiver Studententarif angeboten. Bedenken Sie, dass Sie sich als Verbraucher immer anmelden müssen.

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7. Rundfunkgebühren / Telefongebühren

Fernseher

Möchten Sie in Ihrer neuen Wohnung Radio hören, einen Fernseher betreiben, mit dem Handy telefonieren oder einfach nur im Internet surfen, zahlen Sie für die eigenen Geräte Rundfunkgebühren. Diese müssen Sie auch in einer Wohngemeinschaft entrichten, wenn Sie eigene Geräte haben - auch wenn ein Mitbewohner bereits Rundfunkgebühr bezahlt. Sie können sich aber von der Zahlung der Rundfunkgebühr teilbefreien lassen, wenn Sie als BAföG-Empfänger über geringe finanzielle Mittel verfügen. Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei der GEZ, 50656 Köln, zu stellen. Als Anlage müssen Sie den BAföG-Bescheid anfügen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder unter www.gez.de.
Sind Sie von der Rundfunkgebühr befreit, können Sie diese Bescheinigung auch Ihrem Telekommunikationsanbieter vorlegen. Bei einigen Anbietern ist dann die Teilbefreiung von der Gesprächsgebühr möglich (so genannter Sozialtarif).
In einfachen Fällen reicht hierfür auch die Vorlage des Bescheids vom BAföG-Amt.
Aber auch hier gilt: ein Vergleich mit regionalen und überregionalen Anbietern kann sich lohnen. So gibt es günstige Tarifangebote die neben einem Telefonanschluss auch bereits DSL beinhalten - beides als Flatrate.
Ein Handy gehört schon zur Luxusausstattung. Diese Gebühren müssen Sie selber tragen. Hierzu bedarf es schon etwas Disziplin um nicht in die Schuldenfalle zu geraten. Es muss ja nicht jeder Klingelton geladen und jede SMS versandt werden. Manchmal ist eben Schweigen Goeld.
Bedenken Sie auch, dass bereits die WAP-Fähigkeit des Handys die Zahlung der Rundfunkgebühr erforderlich macht.

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8. Versicherungen

Alles hat seine Preis. Eigener Wohnraum bedeutet eigene Werte. Nicht nur das Wort Ordnung kann eine ganz neue Bedeutung bekommen. Die geschaffenen Werte sollten aber auch abgesichert werden. Sie müssen sich Gedanken über einen eigenen Versicherungsschutz machen.
Wer ein Studium beginnen will, muss den Nachweis erbringen, dass er eine Krankenversicherung hat.
Neben einer Krankenversicherung gehört natürlich bei eigenem Wohnraum eine Hausratsversicherung und eine Haftpflichtversicherung zur Grundabsicherung. Sinnvoll kann auch bei bestimmten Berufsgruppen der Abschluss einer Unfallversicherung sein. Beraten Sie sich hierzu mit Ihren Eltern. Die Versicherungspolicen ihrer Eltern könnten auch schon einen Bereich für Sie mit abdecken.
Zu einem guten Start gehört natürlich auch, dass Sie sich schon jetzt Gedanken über Ihre Zukunft im Alter machen. Lassen Sie sich beraten, wie sie Ihre Rente im Alter durch Vermögen / Sparen / Kredite sichern können.

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9. Konto

Geld

Damit Sie über das Ausbildungsentgelt, das BAföG, oder andere Einkünfte verfügen können, benötigen ein eigenes Konto. Auch bietet es sich an, die monatlichen Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Mitgliedbeiträge und Gebühren mit Hilfe des Kontos zu verwalten, um nicht die Übersicht zu verlieren. Gerade für Sie als junger Mensch bieten sich kontoführende Institute an, die ein "junges Konto" im Angebot haben. Erkundigen Sie sich hier nach Kontoführungsgebühren, Guthaben- und Überziehungszinsen sowie nach dem Dispokredit. Wichtig ist auch, dass Sie eine kostenfreie "Plastekarte" erhalten, mit der Sie Bargeld an den Automaten abheben können. Auch hier sollten Sie sich erkundigen, ob es gebührenfreie Automaten am Ausbildungs- und am Heimatort gibt

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10. Ausbildungsvergütung / BAföG

Woher kommt aber das Geld auf Ihrem Konto? Zuerst müssen Sie mit Ihren Eltern sprechen - auch bei getrennt lebenden Eltern. Diese bekommen nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung (Studienbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung) ggf. Kindergeld. Darüber hinaus steht Ihnen ein eigener Betrag zu, mit dem Sie durch Ihre Eltern unterstützt werden können. Dieser ist abhängig vom Einkommen. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gern an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung (z.B. das Jugendamt) bzw. an das Studentenwerk wenden. Hier erhalten Sie auch Hinweise zur Berufsausbildungsbeihilfe und zur Ausbildungsförderung (BAföG, www.bafoeg.bmbf.de) - der staatlichen Form der Unterstützung. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern. Es kann als Kredit oder auch als nichtrückzahlbare staatliche Unterstützung gewährt werden.

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Geldkarte


__ eberhardt | KÖNIG ___